Salvete
Claudia Marcella unter tutela mulieris von Lucius Claudius Calvus ( sollten die Tutorien eigentlich noch in die Signatur eingetragen werden?) hat vor, eine private Alimentenstiftung (fundatio) aus piae causae (Aus frommer Gesinnung heraus) zu gründen, hier ein Waisenhaus für Mädchen.
Das klassische römische Recht kennt die Stiftung als juristische Person nicht, es müsste daher eine reale Person als Treuhänder ( Fidicuar) dienen.
Die Augusta hatte sich dankenswerterweise bereit erklärt, Namensgeberin und Schirmherrin zu sein.
Nicht nur Claudia Marcellas eigenes Vermögen, sondern auch Spenden und eine gewisse Summen vom Staat sollen eingesetzt werden
Die Einwände des Praetors Aurelius Lupus gegen die rechtlich geplante Ausgestaltung des Projekts, da Claudia Marcella sich weder selbst vertreten noch Zuwendungen vom Staat verwalten kann ( menschlich kann sie es natürlich ) sind berechtigt.
Daher überlege ich, wie ich nun weiterspielen soll:
( Unhistorisch ist es nicht, seit dem hellenistischen Griechenland gibt es solche „Stiftungen“ auch von Frauen. Ich habe allerdings die Details nirgends finden können - bis auf Totenstiftungen, das hieße, ich müsste die ID sterben lassen, um diesen Zweck zu erfüllen )
Sollte Marcella ihren Tutor zu ihrem Fidicuar machen?
Bestände die Möglichkeit, ihr dennoch über den Praetor das einmalige und außergewöhnliche Recht zu geben, alles Geschäftliche in Bezug auf die Stiftung selbst zu tätigen?
oder ein ganz anderer Weg?
Ich bitte um Beratung – danke.