Dies ist der Briefkasten der kaiserlichen Verwaltung. Jegliche offizielle Post, wie auch sämtliche, unmittelbar an den Imperator Caesar Augustus gerichtete Schriftstücke (z.B. Audienzgesuche) sind hierhin zu senden.
Epistolae | Augustus et Administratio Imperatoris
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M'AUR ORESTES PRIMICERIO A LIB S P D
Wie besprochen habe ich überprüft, ob ich in diesem Moment den notwendigen Landbesitz vorweisen kann um in den Senat aufgenommen zu werden. Ich persönlich besitze 250 Jugera. Ob und wenn ja wir das in der Gens regeln können, wäre noch zu besprechen. Ich überlasse es Deiner Diskretion, ob Du den Kaiser darauf ansprechen willst, wir eine interne Lösung finden oder es darauf ankommen lassen. Auf jeden Fall danke ich Dir für Dein Verständnis und Vertrauen. Wenn Dir diese Nachricht merkwürdig vorkommt, oder ich etwas falsch verstanden habe, melde Dich doch bei mir. Vale bene! Und lange der Augustus! M'AO -
Tigellinus las das schreiben, nickte dann um dann den oberen Teil abzutrennen den er dann als vermeintlich niemand zusah in einen Kerze hielt. Den Rest des Pergamens konnte man sicher noch gebrauchen. Jetzt ging es erstmal zum Kaiser.
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Ein Sklave kam zum Palatium Augusti, um zwei Briefe abzugeben.
Der erste Brief ging an den Procurator a libellis
Iunia Axilla Procuratori a libellis s.d.
Da wir uns noch nicht persönlich kennen, möchte ich mich dir kurz vorstellen.
Ich war die Ehefrau deiner Vorgänger im Amt, bin Ritter aus eigenem Recht und besitze das Dreikindrecht. Ich habe dem Imperium zudem viele Jahre in der Acta Diurna gedient und bin hierfür vom Kaiser persönlich geehrt worden. Mein ältester Sohn dient dem Kaiser als Tribun der Vigiles. Mein Vetter Iunius Silanus diente bei den Prätorianern als Tribun, mein Vetter Iunius Seneca als Kommandant der Ala. Meine Familie weist eine lange, ritterliche Tradition im Namen des Reiches auf.
Nun möchte mein Vetter Appius Iunius Varus, ein junger Mann untadeligen Rufes und Mutes, sein Leben ebenfalls in den Dienst des Imperiums stellen. Er wünscht, dem Kaiser als Ritter im Osten des Reiches dienen zu dürfen.
Daher bitte ich dich, dem Census seinen Namen zur Prüfung vorzuschlagen. Landbesitz ist in meiner Familie ausreichend vorhanden, ebenso wie sonstiges, erforderliches Vermögen und Leumund.
Ebenso bitte ich dich, seine Berufung als Tribunus Alae zu empfehlen und seine Entsendung in den Osten des Reiches zu empfehlen.
Vale bene
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Der zweite Brief ging an die Kaiserin
Iunia Axilla Augustae Valeriae Soranae s.d.
Ich schreibe dir mit einer Bitte, meine Kaiserin.
Mein Vetter Appius Iunius Varus ist mir wie ein Sohn und ich habe ihn nach dem Tod seiner Eltern unter meine Fittiche genommen und mühe mich, so gut es einer Frau möglich ist, ihm eine gute Zukunft zu ermöglichen.
Nun ist sein Wunsch allerdings, dem Kaiser in seinen Legionen zu dienen und dies am Besten direkt an der Front im Osten. Ich konnte ihn davon überzeugen, dass es einem Spross unserer Familie eher zusteht, dies als Ritter zu bestreiten und nicht als Fußsoldat. Daher habe ich dem Procurator a libellis geschrieben, dass dieser seine Erhebung zum Ritter prüft und bitte dich, dein Gewicht ebenfalls in die Waagschale zu Gunsten meines Vetters zu werfen.
Ebenso möchte ich dich bitten, von einer Mutter zu einer anderen, die damit die Sorgen und Ängste einer Mutter kennt und weiß, was man zu tun bereit ist, um seine Lieben zu schützen: Ich bitte dich, überzeuge deinen Mann, wenn er die Tribune im Osten neu bestimmt, meinen Vetter Appius Iunius Varus einer solchen Ala zuzuteilen, die zwar an Ruhm und Ehre beteiligt ist, deren Kommandant aber besonnen und erfahren ist und nicht dazu neigt, seine Offiziere in unnötige Gefahr zu bringen.
Als Mutter eines Sohnes, der sicherlich auch zu seiner Zeit Ehre auf dem Feld erringen will, wirst du meinen Wunsch gewiss verstehen.
Vale bene
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Sen. et Har.P. Sext. Aurelius Lupus Imp. Caes. Aug. Septimio Antonio s.d.
Ich schreibe dir, mein Kaiser, um dir einen Mann für den Senat zu empfehlen, der über jeden Zweifel an seiner Befähigung erhaben ist. Manius Aurelius Orestes ist als mein Vetter nicht nur Enkel des ehrenwerten Princeps Senatus Aurelius Crassus, der von Dives Iulianus höchstselbst so sehr geschätzt wurde, dass er aufgrund dessen Verdiensten meine Gens in den Adelsstand erhoben hat. Ebenso hat er sich nicht auf diesem großen Namen ausruhend selbst um den Staat verdient gemacht. Als Decemvir Litibus Iucandis hat er sein Amt als Vigintivir gewissenhaft und fleißig ausgefüllt. Er war für eine Vielzahl von Erbschaftsfällen zuständig und unterstütze den Praetor bei der rechtmäßigen Verteilung tatkräftig unterstützt.
Trotz der Widrigkeiten, die uns Patriziern unter der Herrschaft des Usurpators Publius Vettius Phanias zuteil wurden, hat er dennoch auch sein Amt als Quaestor Urbanus tadellos bestritten und erfolgreich abgeschlossen.
Auch sein kultisches Engagement spricht für sich. Aurelius Orestes ist Mitglied des Collegium Augurum und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Pax deorum.
Durch die Wirrungen des Bürgerkrieges wurde er fälschlicherweise für tot gehalten. Wäre dieses bedauerliche Missverständnis nicht entstanden, wäre er sicherlich schon längst in die Reihen des Senats aufgestiegen. Daher bitte ich dich nun, diesen offensichtlichen Misstand zu beheben und Manius Aurelius Orestes zum Senator Roms zu ernennen.
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Titus Pompeius Atticus Imp.Caes.Aug. Septimio Antonio s.d.
Mein Kaiser, ich schreibe dir im Auftrag und in Unterstützung der edlen Purgitia Albina, Tochter des jüngst verstorbenen edlen Consulars Spurius Purgitius Macer. Da sie noch so jung an Jahren ist und keine männlichen Verwandten in Rom hat, bat sie mich als Klienten ihres Vaters um Mithilfe zur Organisation der Beisetzung ihres Vaters, wie es ihm nach Rang und Namen gebührt.
Aus diesem Grund wende ich mich heute mit dieser bitte an dich, mein Kaiser: Purgitius Macer war ein Mann großer Ehre und großer Taten für das Reich. Seinem Rang entsprechend bitten wir um die Genehmigung eines angemessenen Trauerzuges durch die Stadt und die Bereitstellung einer seinem Rang als Consular angemessenen Anzahl an Liktoren für den Zug.
Natürlich wäre es eine besondere Ehre, solltest du oder ein anderes Mitglied der kaiserlichen Familie dich dem Trauerzug anschließen wollen.
Da eine große Anzahl an Trauernden zu erwarten ist, bitten wir außerdem um die Erlaubnis, die Verbrennungsstätte nicht bei der Grabstätte der Purgitier, sondern auf dem Forum Romanum, oder respektive der Achtung des Pomeriums auf dem Marsfeld errichten zu dürfen. So könnte sichergestellt werden, dass das Volk Abschied von dem allseits geehrten und respektierten Purgitius Macer nehmen kann.
Bitte sende deine Antwort an die Domus Pompeia auf dem Aventin.
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Ein flavischer Sklave gab auch hier eine Einladung ab.
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Ein Bote brachte einen Brief zum Palast und übergab ihn dort den fleißigen Händen, die ihn an die passende Stelle weiterleiten würden.
Sen. et Har.P. Sext. Aurelius Lupus Imp. Caes. Aug. Septimio Antonio s.d.
Anlässlich der confarreatischen Eheschließung meiner Nichte Aurelia Corvina und Nero Tiberius Caudex bitte ich dich in deiner Funktion als Pontifex Maximus um deine Anwesenheit zur Durchführung des notwendigen Ritus.
Als mögliche Hochzeitstermine haben wir den ANTE DIEM VIII ID FEB DCCCLXXXIII A.U.C. (06.02.2021/130 n.Chr.) oder den ANTE DIEM V KAL MAR DCCCLXXXIII A.U.C. (25.02.2021/130 n.Chr.) anvisiert.
Selbstverständlich steht die Villa Aurelia deinen Praetorianern zur Überprüfung der möglichen Sicherheitsrisiken betreffend deine Person jederzeit offen. Ebenso wird rechtzeitig eine Gästeliste zur Überprüfung übersandt.
Wir bitten dich um baldige Rückmeldung, welchen Termin du präferierst, damit wir die weiteren Absprachen mit dem Flamen Dialis et alterea treffen und mit den allgemeinen Hochzeitsvorbereitungen beginnen können.
In freudiger Erwartung deiner Antwort
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Ein Bote brachte einen Brief zum Palatin.
Zur Weiterleitung an Kaiser, Kanzlei und Prätorianer
Sen. Et Har. Pr. Sextus Aurelius Lupus s.d.
Folgende Gäste und ihre Angehörigen wurden zur Hochzeit von Aurelia Corvina und Nero Tiberius Caudex in die Villa Aurelia zum ANTE DIEM VIII ID FEB DCCCLXXXIII A.U.C. (06.02.2021/130 n.Chr.) eingeladen:
Gens Flavia (Patrizier)
Gens Claudia (Patrizier)
Gens Decima (Plebejer)
Gens Iunia (Plebejer)
Gens Iulia (Plebejer)
Gens Furia (Plebejer)
Gens Pompeia (Plebejer)
Gens Atilia (Patrizier)*
Gens Helvia (Plebejer)*
Gens Opimia (Plebejer)*
Gens Papiria (Patrizier)*
Gens Curtia (Patrizier) aus Tarquinia*
Gens Axia (Plebejer)*
Gens Nautia (Patrizier)*
Gens Pomponia (Plebejer)*
Gens Veturia (Patrizier)*
Gens Rubria (Plebejer)*
Gens Cilnia (Plebejer) aus Veji*
Daneben wurden noch geladen der Flamen Dialis nebst Flaminica Dialis, die Mitglieder des Collegium Pontificum nebst Gattin, die Haruspices Larth Rumax und Appius Carvilius Tacitus, der Priester des Quirinus Faustus Tamisius Barrus und die ehrenwerte Virgo Maxima.
Valete bene
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Sim-Off: *NSCs/p>
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Der Furiersklave Tiberios brachte im Auftrag von Dominus Aulus folgenden Brief zum Palatin:
Legatus Imperatoris Aulus Furius Saturninus Imp. Caes. Aug. Septimio Antonio s.d.
Ich bin von meiner Mission* aus der Provinz Syria zurückgekehrt und bitte um eine Audienz, um dir die Resultate persönlich vortragen zu können.
Vale bene Aulus Furius SaturninusBitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.
/span>Sim-Off: Hier genauere Information über Auftrag und Ablauf
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Ein Bediensteter des Atrium Vestae kam zum Palast und übermittelte ein Schreiben der Virgo Maxima Scribonia Sabina an den Kaiser persönlich.
Virgo Maxima Scribonia Sabina Imp. Caes. Aug. Septimio Antonio s.d.
Schweren Herzens muss ich dir, mein Kaiser, mitteilen, dass unsere geliebte Schwester Aemilia letztendlich dem Fieber und dem Husten erlegen ist. In der Nacht zum heutigen Morgen setzte ihre Atmung aus und sie verstarb im Atrium Vestae, trotz der hingebungsvollen Pflege durch Tadia Bonosa, welche du angeordnet hattest. Es soll uns ein Trost sein, dass sie in den letzten Stunden keine Schmerzen verspürte und im Dienst für Vesta ihr Leben beenden durfte, so wie sie es gewollt hat.
Aemilia wurde von ihrer Familie bereits abgeholt und ist in der Villa Aemilia aufgebahrt. Wir bitten dich, die Familie soweit zu unterstützen, dass das Begräbnis einer Vestalin würdig vollzogen werden kann.
Ebenso gemahne ich dich nun hiermit an deine Pflicht als Pontifex Maximus, dass dir nun die Aufgabe obliegt, ein geeignetes Mädchen in Rom zu finden, welches die nötigen Voraussetzungen für den Dienst an Vesta erfüllt, so dass unsere Schwesternschaft wieder in der vorgeschriebenen Anzahl ihren Dienst versehen kann. Sofern kein Vater seine Tochter für diese Ehre bereits dir empfohlen hat, muss dann das Los entscheiden, welches Mädchen von Vesta erwählt werde.
Mit traurigem Herzen
Scribonia Sabina
Virgo Maxima
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Collegium Pontificum Imp. Caes. Aug. Septimio Antonio s.d.
Wie von dir gewünscht haben wir die Stadt Rom nach geeigneten Kandidatinnen für den vakanten Posten der Vestalin durchsucht. Hier die Liste der zwanzig Mädchen, die uns geeignet erscheinen:
Novellia Mamaea(NSC)
Ollia Barbilla(NSC)
Arria Tacita(NSC)
Carpinatia Caerellia(NSC)
Tillia Rufilla(NSC)
Arennia Volusa(NSC)
Curtilia Longina(NSC)
Coponia Subria(NSC)
Fabia Flora
Balventia Verrucosa(NSC)
Percennia Calvisia(NSC)
Matia Alba(NSC)
Volturcia Crispa(NSC)
Sosia Gaetulica(NSC)
Cupiennia Aviola(NSC)
Scribonia Vala(NSC)
Ostoria Capraria(NSC)
Heia Planta(NSC)
Neratia Mimnerma(NSC)
Arria Squilla(NSC)
Wir bitten dich, dem Collegium Pontificum mitzuteilen, für wann das Losverfahren und die Captio angesetzt werden sollen, damit wir den betreffenden Familien mitteilen können, wann sie sich vor der Regia einfinden sollen.
Vale bene!
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Ein Bote brachte den Brief zum Palatin, zusammen mit einem kleinen Säckchen Münzen, um dafür zu sorgen, dass der Bedienstete, der den Brief entgegen nahm, auch dafür sorgte, dass er möglichst weit oben im Stapel der Bittschriften landete und nicht erst einmal ein paar Wochen irgendwo verstaubte, ehe man sich seiner erinnerte.
Sen. et Har.P. Sext. Aurelius Lupus Imp. Caes. Aug. Septimio Antonio s.d.
Ich schreibe dir, mein Kaiser, um dir einen Mann für den Senat zu empfehlen, der über jeden Zweifel an seiner Befähigung erhaben ist. Nero Tiberius Caudex ist Verwandter so berühmter Namen wie Quintus Tiberius Vitamalacus, Publius Tiberius Maximus und Manius Tiberius Durus und hat sich in seiner bisherigen Laufbahn mehr als hervor getan. Für seine Tätigkeit als Quattuorvir viis in urbe purgandis wurde er sogar vom Senat mit einer kleinen Inschrift geehrt, da er derjenige war, der für einige teile der Stadt eine funktionierende Müllabfuhr etablierte und so zur Eindämmung von Schmutz und Krankheit einen wichtigen Beitrag leistete. Auch seine Amtsführung als Quaestor Urbanus war tadellos und von tiefen Pflichtgefühl Rom gegenüber geprägt. Ebenso hat er, obwohl es nicht seiner Zuständigkeit unterlag, Spiele für Rom mitorganisiert und aufführen lassen, so dass das Volk ein wenig Zerstreuung finden konnte.
Auch sein kultisches Engagement spricht für sich. Tiberius Caudex ist Mitglied der Augustales und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Pax deorum und der Aufrechterhaltung des Kaiserkultes.
Ebenso hat Tiberius Caudex seine Pflicht als Bürger Roms bereits erfüllt und führt eine tadellose Ehe einwandfreien Leumundes, aus der auch bereits ein Sohn hervorgegangen ist.
Deine Frau wird in wenigen Tagen höchstselbst ihm die Ehre erweisen, an einer Cena teilzunehmen, wo er ihr seine Unterstützung für das Projekt eines Waisenhauses unter ihrer Schirmherrschaft zu unterstützen gedenkt.
Wie du siehst, gibt es keinen Grund, der dagegen sprechen könnte, diesen jungen Mann bei nächster Gelegenheit zum Senator Roms zu ernennen. Aber es gibt sehr viele Gründe, ihm diese Ehre zu gewähren. Daher bitte ich dich, ihn zu berücksichtigen, wenn du die Reihen der Senatoren wieder durch neue Mitglieder auffüllst.
Valete bene
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Da stand ich also und gab einen Brief ab. Nicht irgendwo, nein, an der kleinen, unscheinbaren Poststelle am Palatin, die für die Post für den Kaiserhof zuständig war. Und naturgemäß war das ein riesiger Berg an Bittschriften und dergleichen, weshalb ich mir selbst hierfür meine Toga übergeworfen hatte, um möglichst wichtig zu erscheinen, und natürlich sparte ich auch nicht am Bestechungsgeld für den Sklaven, der das alles in Empfang nahm, und wies ungefähr zwanzig Mal darauf hin, dass ich Magistrat war und das daher wichtig.
An die Kaiserliche Kanzlei
IIIvir monetales Publius Pompeius Pollio s.d.
Ich wünsche eine Audienz beim zuständigen Procurator zu erhalten. Ich würde gerne eine frage der Münzprägung erörtern, insbesondere die Gestaltung neuer Münzen zu Ehren unseres Imperators, seiner Frau und seinen Söhnen.
Vale bene
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Kurz, knackig, auf teurem Papyrus - und hoffentlich irgendwann erfolgreich.
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Aus der Provincia Syria trafen dieser Tage von Legatus Augusti pro Praetore Gnaeus Publicius Marcellus gesandt zwei neue Stadtverfassungen ein mit der Bitte um Weiterleitung an den Senat, damit dieser sie prüfen und ggfs. mit Gesetzeskraft verabschieden konnte.
Lex Municipalis Antiochensis
Der Senat und das Volk von Rom haben auf Antrag des Legatus Augusti pro Praetore Gnaeus Publicius Marcellus folgendes beschlossen und in Kraft gesetz:
§1 - Die Konstitution von Antiochia ad Orontem basiert auf der Ermächtigung durch die Lex Iulia Municipalis und unter Beachtung aller gültigen römischen Gesetze. Alle Paragraphen dieser Verfassung, welche gültigem römischen Recht widersprechen sind nichtig und aufgehoben. Die hier stehende Konstitution von Antiochia ad Orontem gilt als römisches Gesetz und kann damit nur vom römischen Senat oder dem Imperator Caesar Augustus abgeändert werden.
§2 - Diese Konstitution ist ebenso gültig und verbindlich für alle Bürger mit gültigem Bürgerrecht von Antiochia, wie auch für alle sonstigen römischen Bürger, Peregrini, Sklaven, Freigelassene und sonstigen Leute, welche sich hier aufhalten.
§3 - Das Territorium von Antiochia ad Orontem, welches zu diesem zählt und auf das sich die Gültigkeit dieser Konstitution bezieht, besteht aus der Stadt selbst, wie auch allem Land im Umkreis von einer Meile rund um der Stadtmauer, damit auch eingeschlossen alle dort bestehenden Vici, Viculi und Villae.
§4 - Die Orte Daphne und Seleukia Pieria vor der Stadt fallen unter die Jurisdiktion dieser Verfassung.
§5.1 - Antiochia ad Orontem ist ein Municipium.
§5.2 - Alle bestehenden Bezirke und Unterbezirke innerhalb des Stadtgebiets von Antiochia ad Orontem sind mit Inkrafttreten dieser Konstitution mit sofortiger Wirkung abgeschafft und ihre vielen Vertreter aus ihren Ämtern entlassen. An ihre Stelle sollen vier neue Stadtbezirke oder vici treten, jeweils vertreten durch einen im jeweiligen Bezirk von den dortigen vicani gewählten Magister Vici, welcher Municeps sein muss und zwar: Regio I - Vicus Seleucidarum, Regio II - Vicus Callinicae, Regio III - Vicus Nova und Regio IV - Epiphaneia. Regio I umfasst die seleukidische Altstadt westlich der Hauptstraße bis zur zweiten Brücke, Regio II die ganze Nordstadt ab der zweiten Brücke, Regio III die Insel im Orontes und Regio IV das im traditionellen Sinn so bekannte Viertel Epiphaneia östlich der Hauptstraße bis auf Höhe der zweiten Brücke. Es sei hiermit gestattet, dass lokale Bestimmungen §5.2 dieser Konstitution ohne weitere Konsultation mit Rom bei Bedarf in Fragen der Verwaltung ergänzen, abändern, modifizieren und/oder sonstwie näher bestimmen dürfen.
§6 - Die Regierung und oberste lokale Verwaltung von Antiochia ad Orontem und seinem Gebiet erfolgt durch die Curia Antiochiae als höchste Ratsversammlung und die aus ihr entspringenden Magistraturen von §7.1. Die Curia wird von den decuriones wie aus §8.1 gebildet. Alle von der Curia gefassten Beschlüsse müssen diese hier stehende Konstitution und alle sonstigen geltenden römischen Gesetze zur Grundlage nehmen, ansonsten sind sie nichtig.
§7.1 - Die Ämterlaufbahn Antiochias soll der Reihung der Ehrenämter der urbs aeterna folgen. Jedes Amt ist auf ein Jahr begrenzt. Kandidaten müssen diese Ämterlaufbahn von Beginn bis zum Ende der Reihe nach durchlaufen. Zuerst muss das niedrigere Amt bekleidet werden, bevor man sich für das nächsthöhere bewerben kann. Die Reihenfolge der Magistraturen sind vom niedersten bis zum höchsten Amt die Quaestur, das Aedilat und das Duumviriat. Nähere Richtlinien zu den Magistraturen sollen in gesonderten lokalen Bestimmungen verfügt werden.
§7.2 - Jedem Magistrat, der sein Amt rechtschaffen versehen hat, wird ihm, seinem Ehepartner und allen Kindern aus gültiger Ehe mit Amtsende das römische Bürgerrecht verliehen, sollten sie es nicht schon besitzen. Für die Dauer ihres Amtes sind die Magistraten von allen munera und vom Kriegsdienst befreit.
§8.1 - Die decuriones sind alle in der Bürgerliste eingeschriebenen Municipes, die dem gesellschaftlichen Stand des ordo decurionum angehören. Sie bilden die Spitze der Gesellschaft Antiochias, ihnen obliegt die Organisation von öffentlichen Spielen und sie sitzen in der Curia. Um Decurio zu werden muss man eine Amtszeit als städtischer Magistrat abgeleistet und das Standesgeld von 1000 Sesterzen an die Stadtkasse entrichtet haben, welches danach jährlich erneut zu bezahlen ist. Sind beide Vorraussetzungen erfüllt, kann man sein Begehr um Aufnahme in den ordo decurionum an die duumviri stellen, welche die letztendliche Entscheidung darüber fällen. Bei Ernennung in den ordo decurionum besitzt man fortan alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Der Stand kann danach nur durch Tod, Ächtung, kaiserliche Enthebung oder wirtschaftlichem Abstieg (= das jährliche Standesgeld ist nicht mehr erbringbar) verloren werden. Neben ihrem gesellschaftlichen Vorrang haben decuriones und ihre Familien das Recht bei den Spielen und bei Theateraufführungen die vordersten Reihen zu besetzen und die städtischen Thermen kostenlos zu nutzen.
§8.2 - Der ordo decurionum erstreckt sich auf den Decurio selbst, seinen Ehepartner und alle aus gültiger Ehe hervorgehenden Kinder. Das Standesgeld ist nur vom Decurio alleine zu bezahlen, stirbt er oder geht die Standeszugehörigkeit aus anderen aus §8.1 benannten Gründen verloren, erlischt auch automatisch die Zugehörigkeit zum ordo decurionum für seinen Ehepartner und alle seine Kinder aus gültiger Ehe, es sei denn sie besitzen ihn aus eigenem Recht.
§9 - Municeps (Bürger) von Antiochia ad Orontem sind all jene, die in den Bürgerlisten der Stadt verzeichnet sind und damit das Bürgerrecht von Antiochia ad Orontem mit allen damit verbundenen Rechten, Pflichten und Privilegien besitzen. Der Erwerb des Bürgerrechts steht allen freien zivilen Peregrini und allen zivilen römischen Bürgern offen. Die Vorraussetzung um Aufnahme in die Bürgerlisten ist der einjährige wohnhafte Aufenthalt in der Stadt. Während dieser Zeit können Einwände gegen den Erwerb des Bürgerrechts erhoben werden. Die Einschreibung in die Bürgerliste erfolgt in Anwesenheit von mindestens einem Duumvir oder dessen Vertreter und kostet für römische Bürger nichts, für Peregrini wird eine Gebühr von 50 Sesterzen fällig. Das Bürgerrecht Antiochias vererbt sich an alle Kinder aus gültiger Ehe und wird bei der Erstverleihung deshalb auch automatisch an den Ehepartner übertragen, sofern er oder sie freier Peregrinus oder römischer Bürger ist. Außerhalb des Stadtgebiets von Antiochia ad Orontem Geborene haben ihren Anspruch auf das Munizipalbürgerrecht persönlich in Antiochia ad Orontem geltend zu machen, ehe es wirksam wird. Municipes von Antiochia ad Orontem besitzen das aktive und passive Wahlrecht zu den lokalen Magistraturen nach den gültigen Vorgaben.
§10 - Hiermit wird allen freien Peregrini und allen römischen Bürgern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Konstitution über Grundbesitz in Antiochia ad Orontem verfügen das Bürgerrecht dieser Stadt verliehen. Sie sind aufgerufen sich binnen eines Monats nach Inkrafttretens dieser Konstitution in den neuen Bürgerlisten nach Vorgabe dieser Verfassung eintragen zu lassen, um ihren Anspruch auf die Erlangung des Bürgerrechts geltend zu machen. Für alle nach §10 betroffene Personen ist das Einschreiben in die Bürgerliste kostenlos, auch für Peregrini. Die Verleihung des Bürgerrechts nach §10 erlischt automatisch für all jene, die sich nach Ablauf dieses Monats immer noch nicht eintragen haben lassen, für sie gilt dann wieder der reguläre Verleihungsweg nach §9.
/span>Lex Municipalis Palmirensis
Der Senat und das Volk von Rom haben auf Antrag des Legatus Augusti pro Praetore Gnaeus Publicius Marcellus folgendes beschlossen und in Kraft gesetz:
§1 - Die Konstitution von Palmyra basiert auf der Ermächtigung durch die Lex Iulia Municipalis und unter Beachtung aller gültigen römischen Gesetze. Die hier stehende Konstitution von Palmyra gilt als römisches Gesetz, dem Sonderstatus Palmyras wegen sei es jedoch gestattet, dass einzelne Paragrafen durch die Regierung Palmyras in lokalen Gesetzen ergänzt, modifiziert und/oder sonstwie näher bestimmt werden dürfen unter Beachtung der reichsweiten römischen Gesetze. Wo ein Passus explizit nicht durch lokale Bestimmungen abgeändert oder aufgehoben werden kann, da er direkte Interessen oder Hoheitsrechte Roms berührt, so fällt die diesbezügliche Zuständigkeit an den römischen Senat und auf den Imperator Caesar Augustus als Wahrer römischen Rechts zurück.
§2 - Diese Konstitution ist ebenso gültig und verbindlich für alle Bürger mit gültigem Bürgerrecht von Palmyra, wie auch für alle sonstigen römischen Bürger, Peregrini, Sklaven, Freigelassene und sonstigen Leute, welche sich hier aufhalten.
§3 - Das Territorium von Palmyra, welches zu diesem zählt und auf das sich die Gültigkeit dieser Konstitution bezieht, besteht aus der Stadt selbst, wie auch der ganzen Oase und rundum eine Meile in die Wüste hinein.
§4 - Palmyra ist eine Civitas Libera mit eigenem Recht, eingefasst im reichsweiten römischen Recht. Als unabhängige Stadt soll sie trotzdem als Teil des Imperium Romanum gelten in Form von jährlichen, durch den Senat und das Volk von Rom festgelegten Tributszahlungen. Dieser Passus kann nicht durch lokale Gesetze abgeändert oder aufgehoben werden.
§5 - Palmyra sei es verboten ein eigenes Militär zu unterhalten. Dieser Passus kann nicht durch lokale Gesetze abgeändert oder aufgehoben werden.
§6 - Die oberste Ratsversammlung ist die Bule, von ihr geht alles lokale Recht aus. Die Bule besteht aus 600 Mitgliedern der vier großen Stämme Bene Mazin, Bene Komare, Bene Mattabol und Bene Attar. Jeder Stamm entsendet 150 seiner Mitglieder in die Bule. Es können auch Angehörige von Teilstämmen oder sonstwie zu den vier großen Stämmen zugehörigen kleineren Stämmen als Mitglied entsandt werden. Die Mitgliedschaft ist unbefristet und endet entweder durch Tod oder Abberufung durch den eigenen Stamm.
§7 - Bürger von Palmyra kann nur ein geborenes oder adoptiertes Mitglied eines palmyrenischen Stammes sein.
§8 - Die durch Rom erhobenen Steuern beziehen sich nur auf Waren des täglichen Lebens, exotische Ware des Fernhandels ist davon ausgenommen. Dieser Passus kann nicht durch lokale Gesetze abgeändert oder aufgehoben werden.
§9 - Die Bule wählt aus ihrer Mitte heraus die Träger der städtischen Ämter, welche alle auf ein Jahr begrenzt sein sollen. Die Ämter sind in drei Ränge eingeteilt, wobei man als Anwärter zuerst ein Amt dritten Ranges bekleiden muss, ehe man für eines zweiten Ranges und danach für eines ersten Ranges wählbar ist. Alle Amtsträger haben die finanziellen Ausgaben für Ihre Tätigkeit selbst zu bestreiten.
§10 - Ämter dritten Rangs sind der Strategos, der Agoranomos und der Eutheniarchos, die zweiten Rangs der Exeget und der Kosmetes und die ersten Rangs der Gymnasiarchos und der Eponminatographos
§11 - Die Tätigkeiten der einzelnen Ämter lauten wie folgt:
(1) Der Strategos führt die Aufsicht über die Stadtwache, welche die zivile Ordnung aufrecht erhalten soll.
(2) Der Agoranomos ist der Aufseher aller Märkte. Er ist für die Qualität der Waren und für die zu verwendenden Maße und Gewichte zuständig.
(3) Der Eutheniarchos ist für die Getreideversorgung und der sonstigen Landwirtschaft in der Oase zuständig.
(4) Der Exeget ist das Haupt der Stadtverwaltung und Überwacher der Beschlüsse der Bule. Der Strategos, der Agoranomos und der Eutheniarchos sind ihm unterstellt. Er sitzt der Bule vor. Der Exeget ist die Ansprechperson der Stämme für die Berufung oder Demission von Ratsmitgliedern.
(5) Der Kosmetes trainiert die Einwohner im Gymnasion und ist dem Gymnasiarchos bei der Ausbildung behilflich. Auch obliegt ihm die Verwaltung der öffentlichen Gelder.
(6) Der Gymnasiarchos leitet das Gymnasion und legt den Lehrplan fest. Auch bereitet er Anträge von Bürgern an die Bule vor, um sie dem Rat später vorlegen zu können. Auch bereitet er die jährlichen Wahlen der öffentlichen Ämter vor.
(7) Der Eponminatographos führt die Oberaufsicht über die religiösen Kulte und teilt hierbei die Bewohner für den Opferdienst ein. Auch liegt es an ihm neue Ehen zu schließen und die Bürgerliste zu führen.
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