Eine römische Bürgerin bittet um Rechtsberatung :)

  • Salvete


    Claudia Marcella unter tutela mulieris von Lucius Claudius Calvus ( sollten die Tutorien eigentlich noch in die Signatur eingetragen werden?) hat vor, eine private Alimentenstiftung (fundatio) aus piae causae (Aus frommer Gesinnung heraus) zu gründen, hier ein Waisenhaus für Mädchen.

    Das klassische römische Recht kennt die Stiftung als juristische Person nicht, es müsste daher eine reale Person als Treuhänder ( Fidicuar) dienen.

    Die Augusta hatte sich dankenswerterweise bereit erklärt, Namensgeberin und Schirmherrin zu sein.

    Nicht nur Claudia Marcellas eigenes Vermögen, sondern auch Spenden und eine gewisse Summen vom Staat sollen eingesetzt werden


    Die Einwände des Praetors Aurelius Lupus gegen die rechtlich geplante Ausgestaltung des Projekts, da Claudia Marcella sich weder selbst vertreten noch Zuwendungen vom Staat verwalten kann ( menschlich kann sie es natürlich 8) ) sind berechtigt.



    Daher überlege ich, wie ich nun weiterspielen soll:  


    ( Unhistorisch ist es nicht, seit dem hellenistischen Griechenland gibt es solche „Stiftungen“ auch von Frauen. Ich habe allerdings die Details nirgends finden können - bis auf Totenstiftungen, das hieße, ich müsste die ID sterben lassen, um diesen Zweck zu erfüllen :heul: )


    Sollte Marcella ihren Tutor zu ihrem Fidicuar machen?

    Bestände die Möglichkeit, ihr dennoch über den Praetor das einmalige und außergewöhnliche Recht zu geben, alles Geschäftliche in Bezug auf die Stiftung selbst zu tätigen?

    oder ein ganz anderer Weg?


    Ich bitte um Beratung – danke. :danke:

  • Die Römer sind eine streng patriarchalisch geprägte Gesellschaft. Das muss man als Spieler einer Frau einfach akzeptieren. Frauen brauchten für alles einen Kerl, der das absegnete. Sie durften in eigenem Namen keine Verträge schließen, keine Schenkungen vornehmen und nicht einmal ein Testament verfassen ohne Zustimmung ihres Tutors. Vor Gericht brauchte sie immer einen Fürsprecher und konnte ohne diesen keine Zeugenaussage machen.

    Allerdings ist zu unserer Spielzeit schon die Regelung soweit, dass der Tutor einen berechtigten Grund braucht, um etwas abzulehnen (im Gegensatz zum Vater, der mittels Patria Potestas über alles drüberbügeln kann, das aber sowohl bei Söhnen wie Töchtern), und das Mündel Klage beim Praetor einreichen kann und entweder die einzelne Entscheidung oder die komplette Vormundschaft abändern lassen kann. (Da einer der sechs Praetoren nach Marc Aurel auch Praetor tutelaris hieß, kann man wohl berechtigterweise annehmen, dass sowas durchaus öfter vorkam, wobei auch Minderjährige unter 14 einen Tutor hatten. Also ging es nicht nur um Frauenzeugs bei diesem Prätor, sondern wahrscheinlich vornehmlich um das Vermögen Minderjähriger).


    Die einzige Ausnahme von alle dem ist das Ius Liberorum, das es Frauen ermöglichte, selbst ein Testament zu verfassen und ihr Vermögen selbst zu verwalten. (Das war die größte Triebfeder des Reiches, viele Kinder zu bekommen.) Aber auch da geht es nur um eigenes Vermögen.


    Dass jemand einer Frau fremdes Vermögen oder gar Staatsvermögen zur Verwaltung übergeben würde, ist rein antik gedacht wahrscheinlich nicht existent.



    Ich würde da einfach ein oder zwei Gänge zurückschalten und das ganze nicht als Staatsobjekt betreiben (denn da wäre dann ein Kerl als Beamter. Rom hatte für alles Beamte. Sowas wär wohl ein klassischer Kanzleiposten, eventuell Ritterposten), sondern einfach als Waisenhaus mit eigenem Vermögen. Wenn ihr Tutor zustimmt, kann sie das mit ihrem eigenen Vermögen einfach machen. Für ihr eigenes Vermögen könnte sie sich auch eine Genehmigung holen, dass sie zumindest eine gewisse Summe davon auch ohne Zustimmung ihres Tutors verwenden kann.

    Aber der Teil mit staatlichen Vermögen ist einfach für eine Frau in Rom ein wenig unrealistisch.


    Und: Die Tutorschaft ist beim jeweiligen Tutor eingetragen. ;) Ich setz aber mal auf den Wunschzettel für unseren Forenelf, dass das ganze beim Mündel vielleicht gleich irgendwie mitangezeigt wird. Mal gucken, was die Elfen zaubern können.

    Ius Trium Liberorum
    Dominus Factionis (Factio Purpurea)
  • Danke für die umfassende Auskunft. :)

    Du wärst eine gute Anwältin, schade, dass du eine Frau bist. ;)


    Privatinitiative mit Erlaubnis meines Tutors wäre dann der beste Weg. Es war eigentlich ursprünglich auch nur privat gedacht, mit der Kaiserin als Namensgeberin.


    dürfte ich denn private Spenderinnen ansprechen für den guten Zweck, beispielsweise dass die Augusta mir etwas spendet oder die Ritterin Iunia Axilla?


    LG

  • Besagte Frauen unterliegen halt ggf. denselben Beschränkungen und müssen wiederum ihre Tutoren fragen, ob sie Spenden dürfen :D

    Also prinzipiell darf dein Charakter natürlich immer Spenden/Geschenke annehmen von Männlein und Weiblein, aber Frauen dürfen halt nicht immer unbedingt was spenden.

    Ius Trium Liberorum
    Dominus Factionis (Factio Purpurea)
  • Claudia Marcella hat es mit Rechtsfragen: :zuck: Noch nie so eine juralastige ID gehabt..... :D


    Meine Frage ist, ob sie denn auch ohne Unterschrift ihres Tutors testieren darf?


    In hadrianischer Zeit war das für Frauen wohl möglich, allein mir fehlt eine weiterführende Quelle und die aktuelle Gesetzeslage im CA kenne ich nicht.


    Vale Claudia Marcella

  • Also rein nach römischem Recht dürfen das nur Frauen mit Dreikindrecht, wenn ich jetzt nicht irgendwas entscheidendes übersehen habe. Denn gerade das machte ja frei von der tutela mulierum, deshalb war das für die Frauen ja so erstrebenswert.

    Zwischenzeitlich wurden Frauen von der Lex Voconia auch ziemlich gemobbt, da durften sie weder erben noch vererben, aber die ist zu unserer Spielzeit (und nach diversen Protesten und einer ausgeprägten Bescheißerpraxis) wieder aufgehoben :D


    Aber beim Testieren gilt halt dasselbe wie generell beim Tutor für Frauen: Er hat nur ein Veto-Recht, kein Bestimmungsrecht. Heißt, nur wenn er ablehnt, hat das irgendwelche Konsequenzen. Und die Zustimmung kann auch immer beim zuständigen Prätor erzwungen werden.

    Oder kurz: Mach einfach dein Testament. :D Haben die römischen Frauen damals ja auch meistens einfach gemacht, ob sie es jetzt nach den Buchstaben des Gesetzes gedurft haben oder nciht.

    Ius Trium Liberorum
    Dominus Factionis (Factio Purpurea)