Lex de Imperio Antonini

  • Über das Imperium des Septimius Antoninus - 127 n. Chr.


    Der Senat und das Volk von Rom verleihen mit diesem senatus consultum Gnaeus Septimius Antoninus das imperium proconsulare maius.

    Weiters verleihen sie ihm die tribunicia potestas annua et perpetua.

    Weiters ernennen sie ihn zum Princeps Senatus.

    Weiters ernennen sie ihn zum Pontifex Maximus.

    Weiters ernennen sie ihn zum Censor.

    Der Senat und das Volk von Rom verleihen mit diesem senatus consultum Gnaeus Septimius Antoninus den Ehrentitel Augustus.

    Weiters verleihen sie ihm den Ehrentitel Caesar.

    Weiters verleihen sie ihm den Ehrentitel Pater Patriae.

    Lasst Imperator Caesar Septimius Antoninus Augustus dazu ermächtigt sein Verträge zu schließen mit wem immer er will, so wie es auch dem vergöttlichten Augustus, Tiberius Iulius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus, etc. erlaubt gewesen war.

    Es soll ihm erlaubt sein dem Senat vorzusitzen, Anträge zu stellen und abzulehnen, sowie Senatsbeschlüsse durch Antrag und Abstimmung zu verabschieden, so wie es auch dem vergöttlichten Augustus, Tiberius Iulius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus, etc. erlaubt gewesen war.

    Wenn der Senat durch seinen Willen, seine Ermächtigung oder seine Anordnung eine Sitzung entweder vor seinem Vertreter oder vor ihm selbst abhält, so hat das, was dort beschlossen wird, Rechtsgültigkeit und wird befolgt, als ob der Senat einberufen worden wäre und nach dem Gesetz gehandelt hätte.

    Was die Kandidaten für das Richteramt oder für eine wichtige Funktion in der Ausübung seiner Autorität oder seines Reiches betrifft, so werden diejenigen, die er dem Senat oder dem römischen Volk empfohlen, oder diejenigen, denen er seine Stimme gegeben oder versprochen hat, außerhalb der normalen Wahlreihenfolge berücksichtigt.

    Es soll ihm erlaubt sein die Grenzen des Pomeriums einzuschränken oder auszuweiten, wenn er es für das öffentliche Wohl für notwendig hält, so wie es auch dem vergöttlichten Augustus, Tiberius Iulius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus, etc. erlaubt gewesen war.

    Es soll ihm erlaubt sein das Recht und die Vollmacht zu haben, zu tun und zu lassen, was ihm zum Nutzen des Staates und unter Achtung der göttlichen, menschlichen, öffentlichen und privaten Institutionen gut und richtig erscheinen mag, so wie es auch dem vergöttlichten Augustus, Tiberius Iulius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus, etc. erlaubt gewesen war.

    Möge Imperator Caesar Septimius Antoninus Augustus von der Befolgung der Gesetze und Plebiszite befreit werden, von deren Einhaltung auch der vergöttlichte Augustus, Tiberius Iulius Caesar Augustus und Tiberius Claudius Caesar Augustus Germanicus, etc. befreit gewesen waren, und alles, was diesen, kraft einer Lex Rogata erlaubt war, dem Imperator Caesar Septimius Antoninus Augustus auch erlaubt werden.

    Und auf dass die Dekrete, die Imperator Caesar Septimius Antoninus Augustus bisher erlassen hat, weiterhin so ausgeführt werden, sei es durch seinen eigenen Befehl oder durch den Befehl eines seiner Beauftragten und dass sie für gesetzeskonform gehalten und ratifiziert werden, als ob sie auf Befehl des römischen Volkes oder der Plebs beschlossen worden wären.

    Sanctio:

    Wenn jemand nach diesem Gesetz gegen die Leges Rogatae, Plebiszite oder Senatsbeschlüsse handelt oder zu handeln gedenkt, soll er keinen Schaden erleiden, noch dem Volk gemeldet oder von jemandem aus diesem Grund verfolgt werden, auch wenn er dies nicht nach diesem Gesetz, sondern aufgrund einer Lex Rogata, eines Plebiszits oder einer Senatskonsultation getan hat.