Gesetzesentwurf Lex Pompeia de Parricidiis über den Verwandtenmord

  • Auch am heutigen Tag war wieder eine Senatssitzung anberaumt worden, die den ganzen Tag in Anspruch nehmen würde. Nachdem die Auguren den heutigen Tag als dafür geeignet freigegeben hatten und auch schon einige andere Themen der Tagesordnung abgearbeitet worden waren, kam Sextus wieder zu einem Punkt, der auf seiner persönlichen Agenda stand: Die Bestätigung eines alten Gesetzes.


    "Als nächstes möchte ich die Lex Pompeia de Parricidiis erneut durch den Senat in der vorliegenden fassung bestätigen lassen", eröffnete Sextus also das nächste Thema und las folgenden Text vor:


    Lex Pompeia de Parricidiis


    § 1 Wer seinen Vater, seine Mutter, seinen Großvater, seine Großmutter, seinen Bruder, seine Schwester, seinen Onkel, seine Tante, seinen Cousin oder seine Cousine, seinen Ehepartner, seinen Schwiegersohn oder die Schwiegertochter, seinen Schwiegervater oder die Schwiegermutter, seinen Stiefvater oder die Stiefmutter, seinen Stiefsohn oder die Stieftochter, seinen Patron oder die Patronin tötet oder dies in böswilliger Absicht veranlasst, wird mit dem Culleus bestraft: Er soll mit Ruten geschlagen werden, bis diese blutgetränkt sind. Anschließend soll er mit vier Tieren in einen Sack eingenäht und im Meer oder einem Fluss versenkt werden.

    § 1.1 Wenn kein passendes Gewässer in der Nähe ist, soll er stattdessen wilden Tieren vorgeworfen (damnatio ad bestias) oder lebendig verbrannt (Vivi crematio) werden.


    § 2 Ebenfalls mit der Strafe aus § 1 wird eine Mutter belegt, die ihren Sohn oder ihre Tochter tötet, ebenso wie ein Großvater, der seinen Enkel tötet.


    § 3 Wer Gift kauft, um es seinem Vater zu verabreichen, ist strafbar, selbst wenn er es ihm nicht gibt.


    § 4 Komplizen einer nach diesem Gesetz strafbaren Person oder solche, die Beihilfe geleistet haben, werden mit der selben Strafe belegt, auch wenn sie nicht verwandt sind.


    § 5 Wenn ein Sohn von einem Plan zur Ermordung seines Vaters weiß und diesen nicht warnt, so soll er, wenn er von hohem Stand ist, verbannt werden (Relegatio), und wenn er von niederem Stand ist, zu den Minen verurteilt werden.


    § 6 Eine Anklage wegen Verwandtenmordes ist immer zulässig.



  • Wie wohl kaum anders zu erwarten stimmte Nero für den Vorschlag. Aber natürlich nicht nur wegen der verwandtschaftlichen Bande und weil Aurelius Lupus seien Patron war, nein er stimmte tatsächlich dafür, weil er diesen Vorschlag für vernünftig und gut hielt. Aber das würde die Senatoren, die sich dagegenstellten natürlich vollkommen anders sehen, aber das war ihm egal.

    Er stimmte dafür und zwar aus Überzeugung.


    :thumbup: