[Tabularium] Provinzarchiv

  • Das Verwaltungsarchiv der Provinz Syria liegt im Westtrakt in der Nähe der Arbeitsräume der Schreiber.


    Im Archiv befinden sich alle historischen und aktuellen Akten, Urkunden und sonstige Schriftstücke der Verwaltung auf Provinzebene. Für die Ordnung im Archiv sind die Provinzschreiber zuständig.

  • Kommunale Studien


    Der Schreiber führte Caesoninus in die Räume des Archivs der Provinzregierung. Es war ein hoher kühler Raum, bis oben hin mit Aktenschränken vollgestellt, darin lagerten Tonkrüge welche die eigentlichen Schriftrollen bargen. Andere Regale hatten sie auch direkt aufeinandergestapelt in den Fächern lagernd. Staunend sah sich Caesoninus um. Es war ihm als befände er sich in einer Bibliothek, ähnlich der am Trajansforum in Rom, aber tatsächlich befand sich kein einziges Werk der kreativen Imagination in diesen Hallen. Der Schreiber machte Caesoninus eingehend mit der Archivordnung vertraut, damit dieser sich später alleine zurechtfinden könnte zwischen den Regalen, und bevor er sich dann zurückzog, war er auch noch so dienstbeflissen, um ihm an einem Tisch in der Mitte des Raums Schreibzeug und Papyrus bereit zu stellen, wie auch die aktuelle Gemeindeordnung Antiochias hinzulegen. Dann war Caesoninus alleine, er setzte sich hin und begann zu lesen.


    Caesoninus las das Schriftstück einmal komplett durch, dann legte er es beiseite und dachte eine Weile über dessen Inhalt nach. Dabei setzte er diesen auch mit anderen Gemeindeordnungen gleich, die ihm bekannt waren, wenn dies auch nicht gerade viele waren. Ob es hier wohl auch…?

    Er stand auf und schritt zwischen die Regale. Nach etwas suchen wurde er tatsächlich fündig. In einem der Fächer auf Bodenhöhe in einem hinteren Winkel lagerten Kopien von Gemeindeordnungen einiger syrischer Städte. Dies waren jene Kopien, die die betroffenen Gemeinden damals zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Kundmachungen bzw. Neufassungen nach Antiochia gesandt hatten, um diese Verordnungen von der Provinzregierung absegnen zu lassen. Caesoninus sah einige dieser Gemeindeordnungen grob durch und entschloss sich dann jene von Chalcis ad Belum, Samosata, Dionysias, Tripolis und Berytus mit zu seinem Arbeitsplatz zu nehmen, da dies die chronologisch jüngst hier hinterlegten Verordnungen und damit die „modernsten“ der Provinz waren. Auch die Kommunalerlässe von Damascus hatte Caesoninus einige Zeit in Händen gehalten, sie jedoch dann wieder zurück ins Regal gelegt. Sie war schon über siebzig Jahre alt, außerdem glich sie ohnehin sehr der geltenden Fassung Antiochias.


    Beladen mit all diesen Verordnungen kam Caesoninus zurück zu seinem Tisch und begann sie dort eine nach der anderen zu lesen.

  • RE: Kommunale Studien


    Während des Studiums der Gemeindeordnungen von Chalcis ad Belum, Samosata, Dionysias, Tripolis und Berytus merkte er ziemlich schnell, dass diese hier vollkommen anders waren, als die paar die er vom anderen Ende des Imperiums kannte. Vorhin beim erstmaligen Lesen der Gemeindeordnung Antiochias war ihm das ja noch nicht weiter aufgefallen, aber nach den fünf anderen Texten hatte er ein ziemlich passables Praxiswissen darüber erlangen können wie die Verfassungen syrischer Städte im Schnitt so aussahen. Es hatten sich Muster offenbart und kleinere wiederkehrende Elemente, wobei trotzdem keine einzige Verfassung vollkommen gleich war, jede hatte ihre Eigenheiten und unterschiedliche Privilegien. Jedoch sie alle wiesen klar erkennbare griechische und teils in sehr kleinem Rahmen auch orientalische Einflüsse auf, wobei die Grundlage natürlich für alle Texte eine römische Ordnung bildete. Jedoch auch diese nicht einheitlich, in der Gemeindeordnung von Dionysias hatte Caesoninus z.B. 1-2 römische Bestimmungen gefunden, die sogar noch auf republikanische Zeit zurückgingen.

    Während Caesoninus sich so durch die Texte arbeitete, hatte er daneben ständig Feder und Papyrus liegen, um sich alle Gedanken, Ideen und Anmerkungen zu notieren, die ihm dabei durch den Kopf gingen. Später würde er dann auf diese Notizen zurückgreifen wollen, wenn es dann an die Neufassung ging. Doch so weit war er noch lange nicht. Vorher galt es noch jede Menge Informationen zu erfassen und basierend darauf dann neue, möglichst schlaue Schlussfolgerungen zu ziehen.


    Doch nicht mehr heute, nach Stunden über Stunden in den Stadttexten vergraben, war Caesoninus hundemüde und beschloss es für diesen Tag gut sein zu lassen. Er räumte die Texte in ihre Regale zurück und verstaute in einem freien Fach in einer Ecke seine Aufzeichnungen und verließ anschließend das Archiv. Morgen würde er dann weiterarbeiten.

  • RE: Kommunale Studien


    Auch in den nächsten vierzehn Tagen arbeitete Caesoninus unermüdlich, um die ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen. Er führte viele Gespräche mit kommunalen Funktionären und Magistraten, streifte durch die Stadt für den Kontakt mit der Bevölkerung und saß viele viele Stunden hier im Archiv, um alle möglichen Dokumente zu studieren. Er prüfte Mittel und Wege, wie man Geschäfts- und Verwaltungswege so verändern konnte, damit sie effizienter und auch günstiger werden würden und welche Verwaltungsposten aktuell welche Funktionen erfüllten und was man hier alles verbessern konnte. Was ihm schon ziemlich bald aufgefallen war, dass die Stadt in viel zu viele kleine Unterbezirke aufgeteilt war mit entsprechenden Sprechern. Die der kleineren Bezirke vertraten teils überhaupt nur die Bewohner einer einzigen Straße.

    Hier sah Caesoninus z.B. ein besonders geeignetes Potenzial, um die Verwaltungskosten zu senken und Arbeitswege zu verbessern. Er dachte hierbei an ein System wie es im Westen des Imperiums existierte, mit Magistri Vici als Bezirksvertreter. Was die Bezirke selbst anging dachte er daran diese komplett abzuschaffen, bzw. durch vier große Bezirke zu ersetzen, welche ihre Grenzen nach den vier üblichen großen Stadtvierteln Antiochias Vicus Seleucidarum, Vicus Callinicae, Vicus Nova und Epiphaneia einnehmen sollten. Dieses neue System mit nur noch vier Bezirken unter der Leitung eines Magister Vici entlastete nicht nur extrem die Stadtkasse, es war auch ein eindeutig römisches Konzept der Verwaltungsorganisation, welches bestimmt auch irgendwie dazu beitrug diese Stadt noch mehr zu romanisieren.


    Und wenn man schon bei „mehr Rom“ für Antiochia war, auch der Larenkult war Caesoninus viel zu ungenügend. Hier und dort an den allergrößten Kreuzungen sah man vielleicht mal ein Lararium, wenn es einem besonders ehrgeizigen Statthalter eingefallen war sich bei der römischstämmigen Bevölkerung Antiochias anbidern zu wollen, aber gemessen am üblichen Standart einer römischen Stadt war die fast nicht vorhandene Zahl an Larenschreinen beklagenswert. Da würden die ersten paar ernannten Magistri Vici gleich ordentlich Arbeit bekommen wenn es in Zukunft galt mehr Schreine an Straßenkreuzungen zu erbauen. Caesoninus machte sich eine Notiz in seinen Aufzeichnungen für die künftige Gemeindeordnung (welche bereits beachtlich waren) und nahm anschließend die nächste Schriftrolle her.


    >>>>>

  • RE: Kommunale Studien


    Zurück von seiner Expedition nach Palmyra ging Caesoninus baldmöglichst wieder ins Provinzarchiv, um seine Arbeit fortzusetzen. Tatkräftige Unterstützung fand er dabei von dem ehrenwerten Vorsteher der Schreiber, Jeremias ben Jakob, der ihm half die Berge an mitgebrachten Aufzeichnungen zu ordnen und für die weitere Verarbeitung im Prozess der Textfindung vorzubereiten zum Finden einer geeigneten neuen Fassung der Palmyrener Gemeindeordnung. Dies alleine nahm schon ein paar Tage in Anspruch, ehe sich Caesoninus dazu im Stande sah nun das Gefühl zu haben über alle erforderlichen Mittel und Informationen zu verfügen, um loslegen zu können.


    Der Senat und das Volk von Rom haben auf Antrag des Legatus Augusti pro Praetore Gnaeus Publicius Marcellus folgendes beschlossen und in Kraft gesetz:


    §1 - Die Konstitution von Antiochia ad Orontem basiert auf der Ermächtigung durch die Lex Iulia Municipalis und unter Beachtung aller gültigen römischen Gesetze. Alle Paragraphen dieser Verfassung, welche gültigem römischen Recht widersprechen sind nichtig und aufgehoben.


    §2 - Diese Konstitution ist ebenso gültig und verbindlich für alle Bürger mit gültigem Bürgerrecht von Antiochia, wie auch für alle sonstigen römischen Bürger, Peregrini, Sklaven, Freigelassene und sonstigen Leute, welche sich hier aufhalten.


    §3 - Das Territorium von Antiochia ad Orontem, welches zu diesem zählt und auf das sich die Gültigkeit dieser Konstitution bezieht, besteht aus der Stadt selbst, wie auch allem Land im Umkreis von einer Meile rund um der Stadtmauer, damit auch eingeschlossen alle dort bestehenden Vici, Viculi und Villae.


    §1 - Der Ort Daphne vor der Stadt fällt unter die Jurisdiktion dieser Verfassung.


    §1 - Antiochia ad Orontem ist ein Municipium


    Caesoninus lehnte sich zurück und betrachtete seine ersten Sätze. Ja das klang alles sehr ordentlich, so konnte man dies wohl lassen. Zufrieden setzte er sich wieder ordentlich hin und arbeitete weiter am Verfassungstext der zukünftigen Gemeindeordnung für Antiochia.